| Weiterführende Informationen zum Thema: RENTENVERSICHERUNG
Die günstigste Versicherung zu finden und gleichzeitig optimal abgesichert zu sein, ist bei der heutigen Angebots- und Tarifvielfalt nicht immer leicht.
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Rentenversicherung
Der Begriff der Rentenversicherung tritt in zwei Bereichen auf: zum einen im
Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung und zum anderen im Bereich der privaten
Rentenversicherung auf freiwilliger Basis.
Die gesetzliche Rentenversicherung sichert die finanzielle Versorgung nach
dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben und bei (auch teilweiser) Erwerbsminderung.
Gesetzlich geregelt ist sie vor allem im Sechsten Buch des Sozialgesetzbuches
(SGB VI), aber auch in weiteren Gesetzen.
Pflichtversichert sind vor allem Arbeiter und (mit wenigen Ausnahmen) Angestellte,
Auszubildende, Behinderte in anerkannten Werkstätten sowie Wehr- und Zivildienstleistende.
Von den Selbständigen sind nur bestimmte Personenkreise pflichtversichert.
Dazu gehören Scheinselbständige und Kleingewerbler bzw. Freiberufler
aus den Lehrberufen (private Musiklehrer, Trainer , oder auch Hebammen). Diese
müssen sich, trotz Selbständigkeit gesetzlich versichern. Dabei tragen
Sie natürlich beide Teile: den Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil, da sie
ja beides zusammen sind.
Die Träger der Rentenversicherung sind für die Arbeiter die
Landesversicherungsanstalten, die Bahnversicherungsanstalt und die Seekasse.
Daneben gibt es die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und für
Beschäftigte im Bergbau die Bundesknappschaft.
Nicht nur Altersrenten fallen in den Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen
Rentenversicherung. Denn sie leistet auch die Renten bei Eintritt verminderter
Erwerbsfähigkeit. Stirbt ein Versicherter, sichert sie zudem den Unterhalt
der Hinterbliebenen (Verwitwete, Waisen und geschiedene Ehegatten, die ein Kind
des Versicherten erziehen).
Die Streitfälle zwischen Rentenversicherung und dem Versicherten vor den
Sozialgerichten können dementsprechend vielgestaltig sein. Es kann sich
nicht nur die Frage stellen, welche Zeiten im Leben eines Versicherten über
seine Rentenbeitragszeiten hinaus bei der Berechnung seiner Rente zu berücksichtigen
sind. Bei den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit geht es auch um
medizinische Fragen, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der beruflichen
Leistungsfähigkeit des Versicherten zu klären sind. Häufig ist
die Gesetzesauslegung und anwendung im Streit, zumal es in den letzten
Jahren und Jahrzehnten wegen der Notwendigkeit von Rentenreformen häufig
Rechtsänderungen gegeben hat.
Die private Rentenversicherung sichert die finanzielle Versorgung nach Ablauf
der Laufzeit der Rentenversicherung. Die Laufzeiten sind in beliebigen Längen
möglich, müssen aber zur Erhaltung der steuerfreiheit der Einmalauszahlung
mindestens 12 Jahre laufen.
Im Allgemeinen hat der Versicherungsnehmer nach Ablauf der Laufzeit der Rentenversicherung
die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente, mit mindestens 10 Jahren Rentengarantie
für den Todesfall des Versicherten, und einer Einmalauszahlung der aufgelaufenen
Beiträge und Überschussbeteiligungen.
Es gibt grundsätzlich zwei Arten der privaten Rentenversicherung: die
normale Rentenversicherung mit durchschnittlich 5 bis 7% Rendite pro Jahr und
die fondsgebundene Rentenversicherung mit durchschnittlich höheren Renditen,
aber auch einen höheren Risiko, das sich negativ auf die Rendite auswirken
kann. Steuerlich zu beachten ist, dass die Fondsgebundene nicht als Vorsorgeaufwendungen
einkommenmindernd geltend gemacht werden kann.
Presse
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